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BFSG-Check: Was der Quelltext Ihrer Website verrät
Quelltext einfügen, Ergebnis lesen. Die Erstprüfung geht den vollständigen Regelkatalog durch – alle Kriterien, die sich ohne Browser aus dem HTML entscheiden lassen – und liefert eine nach Schwere sortierte Befundliste mit Fix-Anleitung. Sie ersetzt keinen vollständigen BITV-/WCAG-Test, und das steht in jedem Ergebnis.
Im Browser: Rechtsklick auf die Seite, „Seitenquelltext anzeigen“, alles markieren und hier einfügen.
Ihr Ergebnis erscheint hier. Der Quelltext wird nicht gespeichert.
So geht es
Quelltext holenIm Browser Rechtsklick auf die Seite, „Seitenquelltext anzeigen“, alles markieren und kopieren. Geprüft wird damit genau das, was der Server ausliefert.
Prüfen lassenDer Regelkatalog läuft über den Text: Sprach-Attribut, Alt-Texte, Formular-Beschriftungen, Überschriften, Kontraste aus Inline-Angaben, Fokus, Zoom-Sperre, Bild-Schaltflächen, ARIA-Auszeichnung und weitere.
Befunde abarbeitenJeder Befund nennt das WCAG-Erfolgskriterium, die Fundstelle im Quelltext und einen konkreten Fix. Kritische Befunde stehen oben, weil sie Nutzer faktisch ausschliessen.
DranbleibenIn der App bekommt jede Website einen Verlauf, einen Stand je Befund und die Wiedervorlage im 30-Tage-Rhythmus. Websites ändern sich, Befunde kommen zurück.
Was der Scan sieht und was nicht
Geprüft wird der ausgelieferte Quelltext, ohne JavaScript und ohne gerendertes Layout. Damit lassen sich Kriterien wie fehlende Alt-Texte, unbeschriftete Formularfelder, ein fehlendes lang-Attribut oder eine gesperrte Vergrösserung sicher entscheiden. Nicht entscheidbar sind aus demselben Grund die Tastaturbedienung, Farben aus externen Stylesheets, Untertitel in Videos und alles, was erst im Browser entsteht.
Deshalb heisst das Ergebnis Erstprüfung. Ein Scan ohne Befunde ist keine Aussage über die vollständige Konformität, und kein Werkzeug kann Ihnen die zusichern. Was der Scan ausdrücklich nicht abdeckt, steht in der App als eigene Liste neben dem Ergebnis.
Woraus die Anforderungen kommen
Für private Anbieter gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die konkreten Anforderungen stehen nicht im Gesetz selbst, sondern in der Verordnung zum BFSG: für Websites im elektronischen Geschäftsverkehr in § 12 Nr. 2 und Nr. 3 BFSGV sowie in § 19 BFSGV. Nach Anlage 3 Nr. 2 BFSG dürfen dafür harmonisierte Normen angewendet werden; die einschlägige ist EN 301 549, deren Kapitel 9 auf die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 verweist.
Die BITV 2.0 ist etwas anderes: Sie gilt für öffentliche Stellen des Bundes, nicht für private Anbieter. Wer beides vermischt, prüft gegen die falsche Vorschrift.
Der Regelkatalog, vollständig
Diese Liste ist erzeugt und nicht abgetippt: Sie kommt aus demselben Regelwerk, das den Scan rechnet. Kommt ein Kriterium dazu, steht es beim nächsten Lauf hier. 38 Kriterien prüft der Scan heute.
Sprach-Attribut (lang) fehltWCAG 2.1 – 3.1.1 Sprache der Seite (A) · kritisch
Bild ohne Alt-TextWCAG 2.1 – 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (A) · kritisch
Formularfeld ohne BeschriftungWCAG 2.1 – 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen (A) · kritisch
Mehr als ein HauptbereichWCAG 2.1 – 1.3.1 Info und Beziehungen (A) · mittel
Ausdrücklich nicht geprüft
Diese Kriterien entscheidet ein Scan des Quelltextes nicht. Die Liste gehört zum Ergebnis dazu: Ein Lauf ohne Befunde sagt nichts über sie aus.
WCAG 2.1 – 1.4.3 Kontrast (Minimum) (AA)Verlinkte Stylesheets werden nie geladen – der Abruf holt nur das HTML. Gemessen wird deshalb nur, wo Text- und Hintergrundfarbe zusammen am Element oder in derselben CSS-Regel stehen; die Kaskade löst der Scan nicht auf, und halbdurchsichtige Farben bleiben ungemessen.
WCAG 2.1 – 1.4.1 Verwendung von Farbe (A)Ob eine Information allein über Farbe transportiert wird, ist aus dem Quelltext nicht entscheidbar.
WCAG 2.1 – 2.1.1 Tastatur (A)Bedienbarkeit zeigt sich erst im Browser, mit ausgeführtem JavaScript.
WCAG 2.1 – 1.2.2 Untertitel (Aufzeichnungen) (A)Eingebrannte Untertitel und fremd eingebettete Videos lassen sich nicht unterscheiden.
WCAG 2.1 – 3.1.2 Sprache von Teilen (AA)Ob eine Passage in einer anderen Sprache steht und deshalb ausgezeichnet werden müsste, verlangt eine Spracherkennung des Fliesstextes: Das Fehlen einer Auszeichnung ist damit nicht entscheidbar. Ein vorhandenes lang-Attribut mit ungültigem Wert wird dagegen geprüft (Regel „Sprachkennzeichen mit unbrauchbarem Wert“).
WCAG 2.1 – 1.3.5 Bestimmung des Eingabezwecks (AA)Gilt nur für Daten über den Nutzer selbst. Ob ein Feld solche Daten aufnimmt, steht nicht im HTML.
WCAG 2.1 – 2.5.3 Beschriftung im Namen (A)Setzt den sichtbar gerenderten Text voraus.
Häufige Fragen
Warum kein Adressfeld, sondern der Quelltext?
Weil ein öffentlicher Dienst, der jede eingetippte Adresse selbst abruft, fremde Server in unserem Namen anfragen würde. Der Abruf gehört deshalb hinter die Anmeldung: In der App ruft BarriereRadar die Seite selbst ab, mit Kontingent und mit Protokoll.
Wie viele Kriterien prüft der Scan?
Der vollständige Katalog steht weiter oben auf dieser Seite unter „Der Regelkatalog, vollständig“, jedes Kriterium mit WCAG-Bezug und Konformitätsstufe. Die Liste dessen, was ausdrücklich nicht geprüft wird, gehört zum Ergebnis dazu.
Was passiert mit meinem Quelltext?
Nichts. Der Schnellscan rechnet und antwortet; gespeichert wird weder der Quelltext noch das Ergebnis. Erst in der App entsteht eine Historie, und die gehört Ihrem Konto.
Rechnet ohne Konto · Der Quelltext wird nicht gespeichert · Server in Deutschland
BarriereRadar liefert eine automatisierte Erstprüfung und ersetzt weder den vollständigen BITV-/WCAG-Test noch eine Rechtsberatung. Ein Ergebnis ohne Befunde ist kein Konformitätsnachweis.