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BFSG-Erstprüfung, priorisierte Befundliste und Monitoring für Ihre Website.

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Barrierefreiheit Ihrer Websites

Barrierefreiheits-Erstprüfung

Prüft Ihre Website auf die automatisierbar prüfbaren Kriterien (Kontraste, Alt-Texte, Formular-Labels, Überschriftenstruktur, Fokus-Indikatoren, Sprach-Attribut u. a.) und erzeugt eine priorisierte Befundliste mit Fix-Anleitung.

So läuft es in drei Schritten
1Website anlegenName und Adresse eintragen – zum Beispiel Ihren Onlineshop.
2Scan durchführenSeitenquelltext einfügen (Rechtsklick → „Seitenquelltext anzeigen“), der Regelkatalog prüft.
3Befunde abarbeitenPriorisierte Liste mit Fix-Anleitung, danach Erklärung zur Barrierefreiheit erzeugen.
Automatisierte Erstprüfung: Sie deckt nur die automatisierbar prüfbaren Kriterien ab und ersetzt nicht den vollständigen BITV-/WCAG-Test.

Neue Website anlegen

Kundenprojekte

Eine Klammer um Ihre Websites. Ein Projekt aufzulösen löscht nichts – die Seiten stehen danach ohne Zuordnung.

Portfolio

Eine Zeile je Kundenprojekt: wie viele Websites, wie die Ampeln stehen, wie viele Prüfungen fällig sind. Eine Website ohne Prüfung ist nicht grün, sondern ungeprüft.

Mehrere Menschen auf demselben Bestand: Den gemeinsamen Zugang verwalten Sie unter Konto und Zugang. Die Daten bleiben beim Inhaber.

Ihre Websites

Noch keine Websites angelegt.

Werkzeuge ohne Anmeldung

Fünf Rechner, die nur rechnen und nichts speichern. Sie liegen offen im Netz, damit Sie sie weitergeben können – an die Agentur, an das Entwicklerteam, an den Kunden.

Quelltext prüfen · Bin ich vom BFSG betroffen? · Kontrast prüfen · Erklärung erstellen · Erklärung prüfen

Was geprüft wird – und was nicht

Beide Listen kommen aus derselben Schnittstelle, die auch Ihr Scan benutzt (/api/barriereradar/regeln). Sie können deshalb nicht veralten: Kommt im Regelwerk ein Kriterium dazu, steht es hier beim nächsten Laden.

Der vollständige Regelkatalog
Was ein automatisierter Scan nicht entscheidet

Ein Scan ohne Befunde ist keine Aussage über die vollständige Konformität Ihrer Website. Diese Punkte entscheidet nur ein Mensch:

Scan durchführen

Zwei Wege. Seite abrufen holt den Quelltext selbst – das ist auch der Weg, den das Monitoring alle 30 Tage geht. Wenn die Seite von aussen nicht erreichbar ist (Anmeldung, Intranet, Testumgebung), fügen Sie den Quelltext ein: Rechtsklick → „Seitenquelltext anzeigen“, eine Seite je Scan.

Geprüft wird der ausgelieferte Quelltext ohne JavaScript. Eine Seite, die ihren Inhalt erst im Browser aufbaut, wird beim Abruf dünner geprüft als über den eingefügten Quelltext.

Scan-Ergebnis

Befundbericht als Datei

Was dieser Scan ausdrücklich nicht entschieden hat

Verlauf

Jeder Scan dieser Website, ältester zuerst. Die Zahlen stehen je Schwere; darunter steht, was sich seit dem vorletzten Lauf verändert hat.

Bestellstrecke

Verpflichtet ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG die Dienstleistung, also der Weg zum Vertragsschluss – nicht die Startseite. Stellen Sie den Kaufweg aus bis zu acht Adressen zusammen; der schlechteste Schritt entscheidet über die Ampel.

Form je Zeile: Titel | Adresse. Ohne Titel weiss ein Befundbericht nicht, WO im Kaufweg es klemmt.

Monitoring (30-Tage-Rhythmus)

Das Monitoring erinnert Sie daran, die Erstprüfung alle 30 Tage zu wiederholen – Anforderungen und Website ändern sich. Gemeldet wird nur, was sich verändert hat.

aus

Prüftermin in den Kalender

Informationen zur Barrierefreiheit

Erzeugt den Entwurf nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1 aus dem Stand Ihres letzten Scans. Die Buchstaben a und b kann nur der Betreiber füllen – ohne Ihre Angaben bleibt dort eine sichtbare Lücke.

Abgelegte Stände

§ 14 Abs. 2 BFSG verlangt die Aufbewahrung, so lange Sie die Dienstleistung anbieten.

Name oder Adresse ändern

Umbenennen behält die Historie. Löschen nimmt sie mit.

Kundenprojekt zuordnen

Die Scans bleiben an der Website. Eine Zuordnung zu lösen löscht nichts.

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Erstprüfung in Minuten, Befunde mit Fix-Anleitung.
Keine Rechtsberatung. Automatisierte Erstprüfung – ersetzt nicht den vollständigen BITV-/WCAG-Test.
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