Website eingeben, Seitenquelltext einfügen, Befundliste erhalten: BarriereRadar prüft die automatisierbar prüfbaren Barrierefreiheits-Kriterien, priorisiert die Befunde und sagt zu jedem Befund, wie Sie ihn beheben. Ehrlich als Erstprüfung – ohne Konformitätsversprechen.
✓ Bußgeld bis 100.000 € (§ 37 BFSG)✓ Pflicht für Onlineshops ab 10 Beschäftigten oder 2 Mio. € Umsatz✓ Priorisierte Befundliste mit Fix-Anleitung✓ Server in Deutschland
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für private Anbieter – für öffentliche Stellen galt die BITV schon länger. Wer einen Onlineshop oder eine B2C-Dienstleistung im Netz betreibt, ist seit dem 28.06.2025 in der Pflicht.
Eine Dienstleistung anzubieten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt, ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 100.000 € (§ 37 BFSG). Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) – dazu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnrisiken.
Ausgenommen sind nur Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme (§ 3 Abs. 3, § 2 Nr. 17 BFSG). Für Produkthersteller gilt die Ausnahme nicht. Wer darüber liegt, braucht einen Plan – keinen Overlay-Trick.
Anbieter elektronischer Dienstleistungen müssen die Informationen nach Anlage 3 BFSG erstellen und barrierefrei zugänglich machen (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG). BarriereRadar erzeugt den Entwurf aus dem Stand Ihres letzten Scans.
Jede Änderung am Shop kann neue Barrieren einbauen. Das Monitoring legt den 30-Tage-Rhythmus fest und zeigt per Ampel, wann der nächste Scan fällig ist – dokumentiert mit Datum und Befundstand.
Kein Agentur-Termin, kein Audit-Angebot für vierstellige Beträge: drei Schritte zur priorisierten Befundliste.
Name und Adresse eintragen – vom einzelnen Shop bis zum Kunden-Portfolio einer Agentur.
Seitenquelltext einfügen (Rechtsklick → „Seitenquelltext anzeigen"). Der Regelkatalog prüft Kontraste, Alt-Texte, Formular-Labels, Überschriftenstruktur, Fokus-Indikatoren, Sprach-Attribut und mehr.
Die Liste ist nach Schwere sortiert – kritisch zuerst. Jeder Befund trägt seine Fix-Anleitung. Danach: Erklärung zur Barrierefreiheit erzeugen.
HTML-Schnipsel einfügen – BarriereRadar zeigt Befunde, Schwere und Fix. Simulation mit dem Beispiel-Schnipsel – in der App prüfen Sie Ihre echte Seite mit dem vollständigen Regelkatalog.
Der Beispiel-Schnipsel enthält typische Fehler – klicken Sie auf „Scan simulieren":
Ab 19 €/Monat – weniger als eine halbe Stunde Agentur, dafür jeder Befund dokumentiert. Monitoring und Erklärung zur Barrierefreiheit sind in allen Tarifen enthalten.
Wir starten in Kürze – die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründerkonditionen, die es später nicht mehr gibt.
Kostenlos eintragen · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar
Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.
Das BFSG gilt für Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen – darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Onlineshops und viele B2C-Dienstleistungs-Websites. Ausgenommen sind Dienstleistungserbringer, die Kleinstunternehmen sind: weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme (§ 3 Abs. 3 i. V. m. § 2 Nr. 17 BFSG). Für Hersteller von Produkten gilt diese Ausnahme nicht. Das BFSG gilt seit dem 28.06.2025, eine Übergangsfrist für Neuangebote gibt es nicht.
Der Scan deckt die automatisierbar prüfbaren Kriterien ab: Kontraste (bei Inline-Farbangaben), Alt-Texte, Formular-Labels, Überschriftenstruktur, Fokus-Indikatoren, Sprach-Attribut, Seitentitel, Link-Texte und positive tabindex-Werte. Vieles Wichtige lässt sich nicht automatisieren – etwa ob ein Alt-Text inhaltlich passt, ob die Tastatur-Bedienung durchgängig funktioniert oder ob komplexe Widgets korrekt ausgezeichnet sind. Deshalb ist das Ergebnis eine Erstprüfung und ersetzt nicht den vollständigen BITV-/WCAG-Test.
Nein – und kein Werkzeug kann das versprechen. BarriereRadar findet automatisierbar prüfbare Mängel, priorisiert sie und liefert zu jedem Befund eine Fix-Anleitung. Ein Scan ohne Befunde ist kein Konformitätsnachweis. Ein Overlay-Widget, das Barrierefreiheit nachträglich „drüberlegt", bieten wir bewusst nicht an.
Eine Dienstleistung anzubieten oder zu erbringen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt, ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 100.000 € (§ 37 Abs. 2 BFSG). Zuständig für die Marktüberwachung ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Daneben drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Ja, wenn Sie elektronische Dienstleistungen anbieten: Die Informationen nach Anlage 3 Nr. 1 BFSG müssen erstellt und für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich gemacht werden (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG). BarriereRadar erzeugt den Entwurf aus dem Stand Ihres letzten Scans – mit den bekannten Einschränkungen, Ihrem Feedback-Kontakt und dem Hinweis auf MLBF und Schlichtungsstelle.
Nein. BarriereRadar dokumentiert Ihre Prüfung und hilft beim Abarbeiten der Befunde. Es ist keine Rechtsberatung, und die automatisierte Prüfung ersetzt keinen vollständigen WCAG-Test durch Fachleute. Maßgeblich sind das BFSG, die Verordnung zum BFSG und die harmonisierte Norm EN 301 549 in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).