Was der automatisierte Barrierefreiheits-Scan prüft — und was nicht
WCAG · 3. August 2026 · 4 Min. Lesezeit · BarriereRadar Redaktion„Wir haben doch ein Tool, das piept schon, wenn was fehlt“ — das stimmt nur zur Hälfte. Automatisierte Prüfungen sind der schnellste Weg zu einer ersten Befundliste, aber sie decken nur die Kriterien ab, die sich maschinell entscheiden lassen. Dieser Beitrag legt offen, welche Prüfungen BarriereRadar automatisiert durchführt, warum andere Kriterien Menschen brauchen und wie Sie beides sinnvoll kombinieren.
Was ein automatisierter Scan leisten kann
Maschinell prüfbar ist, was sich aus dem Quelltext eindeutig entscheiden lässt: Fehlt ein Attribut? Ist eine Beschriftung verknüpft? Ist das Kontrastverhältnis zweier Farben groß genug? Genau diese Kriterien prüft BarriereRadar:
| Kriterium | WCAG-Bezug | Schwere |
|---|---|---|
| Sprach-Attribut (lang) am Wurzelelement | 3.1.1 Sprache der Seite (A) | kritisch |
| Alt-Texte bei Bildern | 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (A) | kritisch |
| Beschriftung von Formularfeldern | 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen (A) | kritisch |
| Farbkontrast bei Inline-Farbangaben (4,5:1) | 1.4.3 Kontrast (Minimum) (AA) | schwer |
| Entfernte Fokus-Indikatoren ohne Ersatz | 2.4.7 Fokus sichtbar (AA) | schwer |
| Überschriftenstruktur (h1, keine Sprünge) | 1.3.1 Info und Beziehungen (A) | mittel |
| Seitentitel vorhanden | 2.4.2 Seite mit Titel (A) | mittel |
| Links ohne erkennbaren Text | 2.4.4 Linkzweck (A) | mittel |
| Positive tabindex-Werte | 2.4.3 Fokus-Reihenfolge (A) | mittel |
Das Ergebnis ist eine priorisierte Befundliste: kritisch zuerst, mit einer konkreten Fix-Anleitung je Befund. Damit wird aus einem abstrakten Thema eine Aufgabenliste, die ein Entwicklungsteam abarbeiten kann.
Die ehrliche Grenze: Was kein Scan entscheiden kann
Viele WCAG-Kriterien verlangen ein Urteil, das keine Maschine zuverlässig fällt. Drei Beispiele:
- Ob ein Alt-Text inhaltlich passt. Das Attribut kann da sein und trotzdem nutzlos sein („Bild1234.jpg“). Ob der Text das Bild sinnvoll beschreibt, kann nur ein Mensch beurteilen.
- Ob die Tastatur-Bedienung durchgängig funktioniert. Ein Scan erkennt entfernte Fokus-Rahmen und positive tabindex-Werte — aber ob sich der Shop komplett ohne Maus bedienen lässt, zeigt nur das Durchtippen.
- Ob komplexe Widgets korrekt ausgezeichnet sind. Slider, Warenkorb-Overlays oder Filterdialoge brauchen ARIA-Muster, deren Korrektheit sich nicht aus dem bloßen Vorhandensein von Attributen ablesen lässt.
Ein Scan ohne Befunde ist kein Konformitätsnachweis — er bedeutet nur: In den automatisierbar prüfbaren Kriterien wurde nichts gefunden. Wer das verschweigt, verkauft ein falsches Gefühl von Rechtssicherheit.
Deshalb steht in BarriereRadar an jeder Stelle dieselbe Einordnung: automatisierte Erstprüfung — sie ersetzt nicht den vollständigen BITV-/WCAG-Test.
Warum Overlays die Antwort nicht sind
Overlay-Widgets versprechen, Barrierefreiheit nachträglich „über die Seite zu legen“: ein Schalter für Kontraste, eine Vorlesefunktion, größere Schrift. Das ändert nichts an den Barrieren im Quelltext — fehlende Alt-Texte, unbeschriftete Formularfelder und eine zerstörte Überschriftenstruktur bleiben bestehen, und Screenreader-Nutzer bekommen die Fehler weiterhin zu spüren.
Die Pflicht aus § 14 BFSG richtet sich an das Angebot selbst: Die Dienstleistung muss die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Ein Overlay ersetzt weder die Beseitigung der Mängel noch die Erklärung zur Barrierefreiheit — und es dokumentiert nichts.
Der sinnvolle Ablauf in der Praxis
- Erstprüfung Automatisierter Scan der wichtigsten Seiten (Start, Produkt, Kasse, Konto) — Ergebnis: priorisierte Befundliste.
- Befunde beheben Kritische Befunde zuerst: Sprach-Attribut, Alt-Texte, Formular-Labels. Danach Kontraste und Fokus-Indikatoren.
- Manuell ergänzen Tastatur-Test und Stichprobe mit Screenreader — das kann kein Scan abnehmen.
- Stand halten Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und den Scan im 30-Tage-Rhythmus wiederholen — jede Shop-Änderung kann neue Barrieren einbauen.
Die wiederkehrende Prüfung ist dabei kein Selbstzweck: § 14 Abs. 3 BFSG verlangt, dass die Anforderungen stets erfüllt werden — auch nach dem Redesign, dem Plugin-Update oder der neuen Checkout-Erweiterung.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent der WCAG deckt ein automatisierter Scan ab?
Eine seriöse Prozentzahl gibt es nicht — sie hängt davon ab, wie man zählt. Klar ist nur: Ein Teil der Kriterien ist maschinell entscheidbar (fehlende Attribute, verknüpfte Labels, Kontrastrechnung), ein anderer Teil verlangt menschliches Urteil. Deshalb nennen wir keine Zahl, sondern die konkrete Liste dessen, was der Scan prüft.
Mein Scan zeigt keine Befunde — bin ich fertig?
Nein. Ein Scan ohne Befunde sagt nur etwas über die automatisierbar prüfbaren Kriterien aus. Ergänzen Sie mindestens einen Tastatur-Test und eine Stichprobe mit Screenreader, und wiederholen Sie die Erstprüfung nach jeder größeren Änderung an der Website.
Prüft BarriereRadar auch den Kontrast meines ganzen Designs?
Der Kontrast-Check deckt Inline-Farbangaben ab, bei denen Text- und Hintergrundfarbe zusammen am selben Element stehen — dort rechnet er das WCAG-Verhältnis exakt nach. Farben aus Stylesheets gehören in den vollständigen Test; genau diese Grenze steht auch in der Regelbeschreibung.
Ersetzt die Erstprüfung eine Fachberatung?
Nein. Die Erstprüfung dokumentiert den automatisierbaren Teil und gibt Fix-Anleitungen an die Hand. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keinen vollständigen WCAG-Test durch Fachleute — maßgeblich sind BFSG, BFSG-Verordnung und die Norm EN 301 549 in ihrer aktuellen Fassung.
Das Wichtigste in Kürze
Automatisierte Scans sind der richtige erste Schritt: Sie finden fehlende Sprach-Attribute, Alt-Texte und Formular-Labels, Kontrastverstöße bei Inline-Farben, entfernte Fokus-Indikatoren und Strukturfehler — priorisiert und mit Fix-Anleitung.
Aber sie bleiben eine Erstprüfung: Inhaltliche Alt-Texte, Tastatur-Bedienbarkeit und komplexe Widgets kann nur ein Mensch beurteilen, und ein Scan ohne Befunde ist kein Konformitätsnachweis. Wer ehrlich zwischen beiden Welten trennt, hat eine solide Basis — und keine böse Überraschung.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Eine automatisierte Erstprüfung ersetzt nicht den vollständigen BITV-/WCAG-Test — maßgeblich sind BFSG, BFSG-Verordnung und die harmonisierte Norm EN 301 549 in ihrer aktuellen Fassung.